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AGB

AGB NATURAL SPORTS

(Stand 01.09.2022)

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Natural Sports Fitnessclub • Oliver Preukschas • Im Teelbruch 106 • 45219 Essen (im

Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios Natural Sports.

1.2. Der Fitnessstudiobetreiber hat diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausliegen. Da der Fitnessstudiobetreiber online ein Anmeldeformular anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

1.4. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

 

2. Vertragsschluss

 2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedvertrages im Fitnessstudio zustande. Für optionale OnlineVerträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB.

Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor. Gesonderte Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen auf dem Mitgliedsantrag erfolgen.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufertigen.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsgegenstand & Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkeflatrate, PersonalCoaching).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

4. Nutzung des Fitnessstudios 

4.1 Zutrittsgewährung 

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch das Mitglied ist für die

Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio ist der Zutritt bis auf Widerruf gestattet.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränke, illegalen Sucht- und

Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

 

4.2. Hygienevorschriften 

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

 

4.3. Sicherheitsvorschriften 

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.

 

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

 

4.5. Sonstiges 

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um

Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und

Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten können der

Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im

Fitnessstudio, wie etwa kostenpflichtige Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

 

5. Öffnungszeiten 

5.1. Die Öffnungszeiten sind: Montag – Freitag: 09:00 bis 21:30 Uhr  •  Samstag, Sonntag & Feiertag: 10:00 bis 15:00 Uhr. An einzelnen Tagen (Weihnachten, Sylvester, Ostern) können gesonderte Öffnungszeiten gelten, die sowohl im Studio als auch online vorab zur Kenntnis gebracht werden.

5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird.

Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio  zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

 

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen, die über drei

Monatsbeiträgen liegen, wird der Gesamtbetrag der abgeschlossenen (Rest-)Laufzeit sofort fällig. Darüber hinaus behält sich der Studiobetreiber vor, Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 65,00 geltend zu machen, wenn die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

 

 

7. Vertragsdauer & Beendigung des Vertrages 

7.1 Vertragsdauer

7.1.1. Der Vertrag wird auf die im Mitgliedsantrag angeben Laufzeit (6, 12 oder 18 Monate) geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Seiten bis max. sechs Wochen vor Vertragende  gekündigt werden. Es gilt der Poststempel oder der Zustellungstag der E-Mail.

7.1.2 Der Vertrag wird automatisch um sechs Monate verlängert, wenn die Mitgliedschaft nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird. Verträge, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich automatisch auf unbestimmte Zeit. (Kündigungsfrist 1 Monat).

7.1.3 Die Mitgliedschaft bleibt auch bei einem Rechtsnachfolger bindend.

 

7.2 Kündigung

7.2.1 Die Kündigung ist in Textform (E-Mail, Brief) zu richten an:

Natural Sports Fitnessclub c/o Oliver Preukschas

Im Teelbruch 16

45219 Essen

E-Mail: kontakt@natural-sports.de

7.2.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

7.2.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen begeht.

7.2.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein

Wohnortwechsel erfolgt dessen Entfernung grösser als 25km ist. Für die Wirksamkeit der Kündigung muss die Abmeldebescheinigung des alten Wohnsitzes und die Anmeldebescheinigung der neuen Meldeadresse vorgelegt werden. Bei Standortwechsel des Studios mit einer Entfernung unter 10 km, bleibt die Mitgliedschaft bindend.

 

7.3 Aussetzung

7.3.1 Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

7.3.1.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der

Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes vorzulegen.

7.3.2. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.3.3. Die durch die Aussetzung bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und

-fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die  Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

7.3.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 6 Monate an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

7.3.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

8. Betriebsunterbrechungen

8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche

Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens

7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

 

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne

Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber Name des Unternehmens, Anschrift, Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB  angefügte Widerrufsformular verwendet werden.

9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche

Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

10. Datenschutzbestimmungen

10.1. Die über den Mitgliedsantrag erhobenen Daten werden vom Fitnessstudiobetreiber gespeichert, verwendet und ggf. weitergegeben, soweit es für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und f DSGVO und ggf. die

Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz beim Fitnessstudiobetreiber finden Kunden im Hinweisblatt zum Datenschutz, online abrufbar unter https://www.naturalsports.de/datenschutzerklaerung.

10.2. Mit Unterschrift des Mitgliedvertrages erklärt sich das Mitglied mit der

Kameraüberwachung in essenziellen Bereichen des Studios, welche nicht der Privatsphäre unterliegen, einverstanden. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts & zur Vermeidung von Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

10.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

10.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

10.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist das Amtsgericht Essen Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbarkeit der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

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Montag – Freitag:
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